Allgemeine Vertragsbedingungen
Für Kurse
Von Hebamme Franziska Tersch
(1) Die Buchung einer Veranstaltung (Geburtsvorbereitungskurs o.ä.) beinhaltet nicht automatisch die Betreuung durch die Hebamme in der Schwangerschaft, bei der Geburt oder/und im Wochenbett. Sollte die Hebamme noch freie Kapazitäten für die Betreuung z.B. im Wochenbett haben, muss ein gesonderter Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.
(2) Beantwortung von Fragen oder Beratungen vor und nach Kursen (persönlich, telefonisch oder per E-Mail) werden nach der jeweils geltenden Gebührenverordnung abgerechnet.
(3) Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst je Unterrichtsstunde 60 Minuten. Maximal 14 Stunden (840 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In jeder Schwangerschaft wird nur ein Geburtsvorbereitungskurs und nur ein Rückbildungskurs von der Krankenkasse bezahlt. Sollte die Frau auf eigenen Wunsch mehr als einen Kurs besuchen, muss dieser privat gezahlt werden (8,36 € je Kursstunde plus die Partnergebühr).
(4) Selbstzahlerkurse wie Säuglingspflege-, Stillvorbereitung- oder Babymassage-Kurse müssen vorab bezahlt werden. Die Teilnehmerin erhält im Anschluss an den Kurs eine Rechnung, die sie bei ihrer Krankenkasse einreichen kann. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, kann nicht garantiert werden.
(5) Der Kurs findet im Kursraum der Praenatal Praxis in der Findelgasse 4 in Nürnberg statt.
(1) Der Vertrag kommt nach Anmeldung der Vertragspartnerin/des Vertragspartners erst mit der nachfolgenden Bestätigung durch die Hebamme zustande.
(2) Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner hat bei der verbindlichen Anmeldung alle anfallenden Kosten zu begleichen.
(3) Es handelt sich um einen geschlossenen Kurs, d.h. die TeilnehmerInnen können während des Kurses nicht durch andere TeilnehmerInnen ersetzt werden. Die Hebamme behält daher ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Kursteilnehmerin und/oder ihr/e Partner/in an der Teilnahme einzelner Unterrichtsstunden verhindert ist/sind, gleichgültig, ob die Kursstunde schuldhaft versäumt wurde oder nicht. Es ist nicht möglich nur einzelne Stunden eines Kurses zu buchen.
(4) Der Kurs ist für eine begrenzte Anzahl an TeilnehmerInnen ausgelegt. Die Hebamme behält sich vor den Kurs bei Nichterreichung einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl nicht durchzuführen und ersatzlos zu streichen.
(5) Die Hebamme behält sich vor den Kurs aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Eine Änderung der Vertragsparteien erfolgt hierdurch nicht.
(6) Aus wichtigen Gründen können Kursstunden verschoben werden. Eine Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.
(7) Die Kurse der Hebamme werden durch die Firma Hebamio abgerechnet.
(1) Dem/Der Teilnehmer/in steht das Recht zu bis zu vier Wochen vor Beginn des Kurses diesen schriftlich oder per E-Mail ohne Anfallen von Kosten zu stornieren. Bis dahin bereits getätigte Zahlungen werden zurückerstattet (zB die Partnergebühr). Erfolgt keine schriftliche Stornierung, müssen die Kursgebühren in Höhe der privat Gebührenverordnung des Bundeslandes Bayern bezahlt werden. Es ist nicht möglich einzelne Kursstunden zu stornieren.
(2) Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Kursgebühr fällig und wird nicht von dem Krankenversicherer des/der Teilnehmers/in übernommen. Es gilt dann die privat Gebührenverordnung für Hebammen des Bundeslandes Bayern als vereinbart. Außer der Platz kann noch nachbesetzt werden.
Das Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs gilt nicht als Abmeldung!
(3) Versäumte Kursstunden werden nicht ersetzt oder nachgeholt und es erfolgt keine Reduzierung des Kursentgelts. Die Kosten der versäumten Kursstunden werden der/dem Teilhnehmer/in in Rechnung gestellt. Die Höhe dieses Betrages liegt bei 8,36 €/ 60 Minuten. Der Grund der Nichtteilnahme ist unerheblich.
(4) Ein anderweitiges Stornierungs- bzw. Kündigungsrecht zur vorzeitigen Beendigung des Kurses steht den TeilnehmerInnen nicht zu, ausgenommen der zu vertretenden Pflichtverletzung durch die Hebamme.
(5) 3. (3) und (4) findet keine Anwendung bei Vorliegen von folgenden Gründen:
(a) Die vorzeitige Entbindung.
(b) Eine schwerwiegende Erkrankung (bei ärztlicher Attestierung) der schwangeren Frau (nur für den Geburtsvorbereitungskurs gültig).
4. Kündigung durch die Hebamme
Die Hebamme kann von dem Vertrag aus folgenden Gründen zurücktreten:
(a) Vorliegen der Umstände nach 2. (4) der AGB.
(b) Die Kursleiterin kann den Kurs aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Hebamme liegt, nicht abhalten (z.B. Krankheit).
5. Erstattungen bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs
(1) Bei regelmäßiger Teilnahme, inklusive getätigter Unterschrift auf dem Abrechnungszettel, erstatten die gesetzlichen Krankenversicherer derzeit regelmäßig die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarungen der Hebammen nach §134a SGB V.
(2) Privatversicherte erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung. Sollten sich die Kursgebühren der gesetzlichen Krankenkassen zwischenzeitlich ändern, werden die Kursgebühren daran angepasst. Die Hebamme rechnet den in Bayern gängigen 2- fachen Satz ab. Die Hebamme empfiehlt allen privat Krankenversicherten, sich vor Kursbeginn zu erkundigen, ob ihre Krankenversicherung die Hebammenleistung abdeckt. Die Verpflichtung der Teilnehmerin zur Begleichung des Kursentgelts besteht unabhängig von der Kostenerstattung durch den privaten Krankenversicherer.
(3) Ein Anspruch auf Gewährung einer Ermäßigung besteht grundsätzlich nicht.
(4) Alle besuchten Kursstunden sind auf dem beiliegenden Zettel für die Krankenkasse zu quittieren. Für einzelne Krankenkassen wird die Abrechnung verschlüsselt online vorgenommen, mit dem Datentransfer erklärt sich der/die Teilnehmer/in einverstanden.
(5) Falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse festgestellt werden kann, werden die Kosten des/der Kursteilnehmers/ Kursteilnehmerin als Selbstzahler privat in Rechnung gestellt.
6. Partnergebühr
Das Konzept des Geburtsvorbereitungskurses baut darauf auf, dass eine gut informierte Begleitperson eine enorme Unterstützung für die Gebärende darstellt. Daher ist die Teilnahme einer Begleitperson im Kurs obligat. Die Partnergebühr ist deswegen auch dann zu bezahlen, wenn der Kurs ohne Partner/in besucht wird oder der/die Partner/in aufgrund von Krankheit etc. nicht teilnehmen kann. Sie ist bei der verbindlichen Anmeldung auf folgendes Konto zu überweisen:
Franziska Tersch
Bankname: N26
IBAN: DE55 1001 1001 2377 4879 33
BIC: NTSBDEB1XXX
Dies soll innerhalb von 7 Tagen nach der Infomail geschehen, ansonsten verfällt der Kursplatz.
Die Hebamme stellt eine Rechnung über die Zahlung der Partnergebühr aus, die der/die Kursteilnehmer/in bei der Krankenkasse einreichen kann. Viele Krankenkassen übernehmen die Partnergebühr inzwischen anteilig oder ganz. Die Hebamme kann nicht garantieren ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden.
7. Studierende/ Praktikantinnen
Als ausgebildete Praxisanleiterin begleiten die Hebamme intermittierend Studierende der Hebammenwissenschaften oder Praktikantinnen. Wenn die/ der Kursteilnehmerin/ Kursteilnehmer sich für den Kurs entscheiden, sind sie damit einverstanden, dass gegebenenfalls Studierende oder Praktikantinnen im Kurs anwesend sind und entbinden die Hebamme von der Schweigepflicht diesen gegenüber.
8. Haftungsausschluss
(1) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt eigenverantwortlich.
(2) Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist ausgeschlossen, mit Ausnahme einer Pflichtverletzung durch die Hebamme, sowie einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen.
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
Mit der Buchung wird bestätigt, dass der Gesundheitszustand des/ der Teilnehmers/ Teilnehmerin die Teilnahme am gebuchten Kurs erlaubt. Der/ die Teilnehmer/ in ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen. Dies gilt vor allem, wenn diese Beschwerden für den Kurs und seine Inhalte relevant sind.
Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung/Betreuung jederzeit zu beenden, wenn Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft angegeben oder Therapiemaßnahmen nicht umgesetzt werden.
(3) Der Anspruch auf Schadensersatz ist bei der Verletzung von sonstigen Schäden ausgeschlossen, mit Ausnahme von vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Hebamme, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgelegte Gegenstände oder abgestellte Kinderwägen o.ä..
(4) Die Aufsichtspflicht über das Kind/ die Kinder beim Rückbildungskurs liegt bei der Kursteilnehmerin. Ältere Geschwisterkinder dürfen nicht zum Kurs mitgebracht werden. Während der Babykurse (zB Babymassage) liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. der Begleitperson.
9. Pandemiesituation und andere wichtige Gründe
Sollte es aufgrund von Infektionsschutzgesetzen, Anweisungen der örtlichen Behörden oder anderen gesetzlichen Regelungen oder wichtigen Gründen (Extremwetter, Schäden am Gebäude oder ähnlichem) nicht möglich sein den Kurs vor Ort stattfinden zu lassen, wird der Kurs als Onlinekurs (Audio-Video-Chat) stattfinden bzw. fortgeführt. Eine Stornierung auf Grund des Wechsels von einem Präsenz/Vor-Ort-Kurs zu einem Onlinekurs bzw. umgekehrt ist ausgeschlossen.